
Eisbahn
regeln
Die Eisordnung der Eisbahn Lankwitz – für ein sicheres und entspanntes Miteinander auf dem Eis.
- 01
Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
- 02
Die Nutzung des gesamten Betriebsgeländes sowie der Eisfläche geschieht auf eigene Gefahr. Für Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder.
- 03
Es wird empfohlen, Helme zu tragen.
- 04
Die Eisfläche ist glatt, daher besteht Rutschgefahr – auch im Bereich der Kühlleitungen und Aggregate sowie auf dem Zuschauerareal. Im gesamten Betriebsgelände ist auf Glatteis zu achten.
- 05
Verhalten Sie sich auf der Eisfläche rücksichtsvoll und laufen Sie umsichtig und risikofrei für sich selbst und andere – besonders gegenüber Kindern und Anfängern.
- 06
Bei Schulklassen sorgen die Aufsichtspersonen, bei Vereinen die Funktionäre für die Einhaltung der Regeln und des Jugendschutzgesetzes. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten oder die von ihnen beauftragten Personen dafür verantwortlich.
- 07
Die Benutzung ist nur mit gültiger Eintrittskarte zulässig.
- 08
Das Rauchen ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
- 09
Wer Schlittschuhe ausleiht, hinterlegt ein Pfand. Als Pfand werden nur Ausweispapiere mit Lichtbild akzeptiert. Die Rückgabe des Pfands erfolgt nur gegen Rückgabe der Schlittschuhe; bei Verlust sind diese in Höhe des Wiederbeschaffungswerts zu ersetzen.
- 10
Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände und Privatsachen, insbesondere in der Garderobe, wird keine Haftung übernommen.
- 11
Werfen Sie Ihren Abfall bitte in die vorgesehenen Behälter und helfen Sie uns, die Eisbahn in bestem Zustand zu erhalten.
- 12
Bitte melden Sie Unfälle sofort dem Eismeister.
Untersagt ist
- das Betreten der Eisfläche mit Straßenschuhen oder Kinderwagen
- das Beschädigen der Eisfläche
- das Werfen von Gegenständen (z. B. Schneebällen) oder Zigarettenkippen auf die Eisfläche
- sich auf die Bande zu setzen oder darauf zu stellen
- Speisen und Getränke auf der Eisfläche zu verzehren
- mit Leihschlittschuhen das Betriebsgelände zu verlassen
- die Eisfläche alkoholisiert oder anderweitig berauscht zu betreten oder zu nutzen
- Gegenstände mitzuführen, die zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind, etwa Waffen, Messer oder Knüppel
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen zu besteigen oder zu übersteigen, insbesondere Fassaden, Zäune, Absperrungen und Beleuchtungsanlagen
- Bereiche zu betreten, die nicht für Besucher zugelassen sind
- Gegenstände oder Flüssigkeiten auf die Veranstaltungsfläche oder in die Besucherbereiche zu werfen oder zu schütten
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände auf andere Weise zu verunreinigen
- alkoholische Getränke mitzubringen
- Tiere mitzubringen
Wer gegen die Eisordnung verstößt, wird ohne Erstattung der Kosten vom Gelände verwiesen.
